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Jeder, der in Deutschland in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb zweier Wochen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Jeder Ausländer, der nicht EU-Bürger ist und nach Deutschland einreist, um hier zu leben, muss sich bei der Ausländerbehörde vor Ort anmelden.
Flüchtlinge und Asylbewerber können entsprechend nachstehender Tabelle telefonisch einen Termin vereinbaren und sich danach in Zimmer S10 melden.
Die Prüfung von Asylanträgen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.