Zum Inhalt springen

Anmeldung Wohnsitz

Jeder, der in Deutschland in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

  • Auch bei einem Umzug ist eine Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen erforderlich.
  • Bei der Anmeldung ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen.
  • Personen, die sich nicht rechtzeitig an- und ummelden, müssen eine Geldstrafe bezahlen.
  • Es ist wichtig, dass nach Anmeldung und Bezug der Wohnung Klingel und Briefkasten mit dem Familiennamen beschriftet werden, damit die Post korrekt zugestellt werden kann.

 

Eingangsbereich Bürgercentrum
Bürgercentrum
Amt für öffentliche Ordnung
Östliche Karl-Friedrich-Straße 2
75175  Pforzheim
Sprechzeiten im Bürgercentrum

Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie die Möglichkeit einer online Terminvergabe:

Online Terminvergabe im Bürgercentrum

Online Terminvergabe im Staatsangehörigkeitswesen

Was bringen Sie mit?

  • Pass oder Ausweis
  • bei Kindern Kinderausweis (Geburtsurkunde; bei ausländischen Geburtsurkunden bitte zusätzlich Übersetzung in Deutsch oder internationale Geburtsurkunde)
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers
  • Mietvertrag

Was erhalten Sie?

Anmeldebestätigung (unbedingt aufbewahren!)