Jeder, der in Deutschland in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
- Auch bei einem Umzug ist eine Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen erforderlich.
- Bei der Anmeldung ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen.
- Personen, die sich nicht rechtzeitig an- und ummelden, müssen eine Geldstrafe bezahlen.
- Es ist wichtig, dass nach Anmeldung und Bezug der Wohnung Klingel und Briefkasten mit dem Familiennamen beschriftet werden, damit die Post korrekt zugestellt werden kann.
Wo?
Bürgercentrum oder Ortsverwaltungen Büchenbronn, Eutingen, Hohenwart, Huchenfeld, Würm
- Bürgercentrum
- Amt für öffentliche Ordnung
- Östliche Karl-Friedrich-Straße 2
75175 Pforzheim
- 07231 39 1111
- 07231 39 2801
Sprechzeiten im Bürgercentrum
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie die Möglichkeit einer online Terminvergabe: