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Führerschein

Ein ausländischer Führerschein gilt nur 6 Monate ab den Zeitpunkt, ab dem Sie in Deutschland eine Wohnung bezogen und sich dort angemeldet haben. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt, das heißt, Sie dürfen nicht mehr Auto fahren. (Ausnahme: EU-Führerschein).

Fragen Sie im Bürgercentrum rechtzeitig vor Ablauf der 6-Monats-Frist nach, ob Ihr Führerschein umgetauscht werden muss.

Wenn Ihr Führerschein umgetauscht werden muss, stellen Sie dort einen Antrag. Eventuell müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bei einer Fahrschule ablegen.

Konkrete Fragen müssen im Einzelfall geklärt werden. Das Bürgercentrum steht für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung.

Antrag auf Umtausch des ausländischen Führerscheins

Wo?

Eingangsbereich Bürgercentrum
Bürgercentrum
Amt für öffentliche Ordnung
Östliche Karl-Friedrich-Straße 2
75175  Pforzheim
Sprechzeiten im Bürgercentrum

Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie die Möglichkeit einer online Terminvergabe:

Online Terminvergabe im Bürgercentrum

Online Terminvergabe im Staatsangehörigkeitswesen

Was bringen Sie mit?

  • Pass oder Ausweis
  • aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild
  • ausländischen nationalen Führerschein (Übersetzung in deutscher Sprache wenn kein EU-/EWR-Führerschein)

Weitere Informationen zum Thema Führerschein-Übersetzung finden Sie unter adac.de.

Was erhalten Sie?

einen in Deutschland gültigen Führerschein