Es gibt in Deutschland ein großes Betreuungsangebot für Kinder. Die Tageseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten ergänzen die Betreuung und Erziehung in der Familie. In Deutschland hat jedes Kind vom vollendeten 1. Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung.
- Sie können Ihr Kind rechtzeitig bei einer Kindertagesstätte Ihrer Wahl anmelden, damit es dort so früh wie möglich im Umgang mit der deutschen Sprache gefördert werden kann.
- Damit Ihr Kind einen Kindergartenplatz bekommt, muss es zuerst in der zentralen Kita-Vormerkliste eingetragen werden. Das können Sie selbst im Internet unter https://www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/anmeldung.html machen oder sich von der zentralen Vormerkstelle (siehe unten) dabei unterstützen lassen.
- Für den Besuch der Kita entstehen monatliche Kosten. Diese können in bestimmten Fällen auf Antrag teilweise oder ganz vom Jugend- und Sozialamt übernommen werden.
Vormerkung zur Anmeldung in einer Kita
Wo?
Kita-Vormerkliste im Internet: https://www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/anmeldung.html oder Zentrale Vormerkstelle im Jugend- und Sozialamt
Internet
Was bringen Sie mit?
- Pässe der Eltern
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
- Nachweis Berufstätigkeit der Eltern, Ausbildung/Studium oder Leistungen des Jobcenters
Was erhalten Sie?
Nachweis, dass das Kind für einen Kita-Platz angemeldet wurde
Hilfe in besonderen Fällen
Wo?
Jugend- und Sozialamt, Zentrale Vormerkstelle Kita
Was erhalten Sie?
- Beratung
- Kita-Adressen, siehe auch: https://www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/kita.html
- Informationen zu Ansprechpartnern in der Kindertagespflege