Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung ermöglicht Kindern aus Familien mit geringem Einkommen mehr Bildungs- und Zukunftschancen.
Anspruch auf Leistungen aus dem BuT haben Familien, die folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
- Sozialhilfe nach SGB XII und
- § 2 AsylbLG
- Wohngeld und/oder
- Kinderzuschlag.
Die Leistungen des BuT umfassen:
- Mittagessen in Kita, Schule und Hort
- Mitgliedsbeiträge für Kultur-, Sport und Freizeitvereine/-aktivitäten
- Kostenübernahme für Kita- und Schulausflüge
- Lernförderung
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung.
- Informationsblatt zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe432 KBInformationsblatt für SGB II-Leistungsempfänger:innen (Stand April 2022)
Was bringen Sie mit?
- Pass oder Personalausweis
- evtl. ausgefüllten Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Anträge erhalten Sie beim Jugend- und Sozialamt oder dem Jobcenter Pforzheim)
- weitere evtl. fehlenden Unterlagen werden bei Vorsprache angefordert
Was erhalten Sie?
Bescheid über die Höhe und Dauer der Leistungen für Bildung und Teilhabe
unbedingt aufbewahren!
Weitere Informationen und Kontakt zu Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie unter www.jobcenter.pforzheim.de