In Deutschland dauerhaft lebende Migrantinnen und Migranten können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezahlt, in bestimmten Fällen auch länger. Es wird monatlich auf das Girokonto der Eltern überwiesen. Der Antrag auf Kindergeld wird in der Familienkasse Baden Württemberg West bearbeitet.
Welche Nachweise fügen Sie dem ausgefüllten Antrag bei?
- Pass oder Ausweis sowie gültiger Aufenthaltstitel
- für Neugeborene: Geburtsurkunde
- für Schulkinder: Bescheinigung der Schule
- für Kinder in Ausbildung: Erklärung zum Ausbildungsverhältnis
(Vordruck KG 5b) - für über 18 Jahre alte Kinder: Erklärung zu einer abgeschlossenen Erstausbildung und Erwerbstätigkeit
(Vordruck KG 5d)
Wo geben Sie den vollständig ausgefüllten Kindergeldantrag ab?
Familienkasse Baden-Württemberg West
Persönlich: Bahnhofstr. 37, 72202 Nagold
Per Post: Familienkasse Baden-Württemberg West, 76088 Karlsruhe
Was erhalten Sie?
Kindergeldbescheid, unbedingt aufbewahren
Den Antrag auf Kindergeld bei Geburt sowie Kindergeld für über 18 -jährige Kinder können Sie mit der Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) vollständig online stellen und müssen ihn dann nicht mehr ausdrucken und unterschreiben.