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Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Alleinerziehende und Elternpaare können Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, haben, wenn

  • sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für ihr Kind erhalten.
  • das Bruttoeinkommen ihrer Familie mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt.
  • sie genug Geld für den Unterhalt ihrer Familie hätten, wenn Sie zusätzlich zu ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt 

  •  monatlich höchstens 292 Euro pro Kind

Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

 

Antrag auf Kinderzuschlag

Wo?

Familienkasse Baden-Württemberg West

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Familienkasse Baden-Württemberg West
Standort Nagold
Bahnhofstr. 37
72202 Nagold

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Familienkasse Baden-Württemberg West
76088 Karlsruhe

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Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag / Servicetelefon

0800 4 5555 30

Fragen zu Zahlungsterminen

0800 4 5555 33

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Montag08:00 - 11:30 
Dienstag08:00 - 11:30 
Mittwochgeschlossen 
Donnerstag08:00 - 11:3014:00 - 16:30
Freitag08:00 - 11:30 

Was bringen Sie mit?

  • Antrag auf Kinderzuschlag
  • Nachweise für Unterkunft und Heizung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweise über Unterhaltsregelung des Kindes /der Kinder

Was bringen Sie mit?

  • Antrag auf Kinderzuschlag
  • Nachweise für Unterkunft und Heizung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweise über Unterhaltsregelung des Kindes/der Kinder

Was erhalten Sie?

Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung) über den Antrag auf Kinderzuschlag
unbedingt aufbewahren!

Entsprechende Informationen und Antragsformulare zum Kinderzuschlag erhalten Sie auch unter: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder