Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Alleinerziehende und Elternpaare können Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, haben, wenn
- sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für ihr Kind erhalten.
- das Bruttoeinkommen ihrer Familie mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt.
- sie genug Geld für den Unterhalt ihrer Familie hätten, wenn Sie zusätzlich zu ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt
- monatlich höchstens 292 Euro pro Kind
Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.
Was bringen Sie mit?
- Antrag auf Kinderzuschlag
- Nachweise für Unterkunft und Heizung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweise über Unterhaltsregelung des Kindes /der Kinder
Was bringen Sie mit?
- Antrag auf Kinderzuschlag
- Nachweise für Unterkunft und Heizung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweise über Unterhaltsregelung des Kindes/der Kinder
Was erhalten Sie?
Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung) über den Antrag auf Kinderzuschlag
unbedingt aufbewahren!
Entsprechende Informationen und Antragsformulare zum Kinderzuschlag erhalten Sie auch unter: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder