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Rundfunkbeitrag

In Deutschland sind grundsätzlich volljährige Bürgerinnen und Bürger, die einen Fernseher, Radio oder Computer besitzen, beitragspflichtig. Der Beitrag wird für die Möglichkeit der Nutzung von öffentlich-rechtlichen Programmen erhoben. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals in einer Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. 

Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.

  • Bestimmte Personengruppen können sich aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen bzw. eine Ermäßigung beantragen. Dies kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen.
  • Das Antragsformular erhalten Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de oder in Pforzheim, Blumenhof 4 (Infotheke im Erdgeschoss).
  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an
    „ARD ZDF Deutschlandradio
    Beitragsservice
    50656 Köln“
    gesandt werden.

Weitere Informationen zu dem Rundfunkbeitrag finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.